Am 1. Fehltag ist eine schriftliche (auch Fax) oder telefonische Verständigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten unter Angabe der Gründe des Fernbleibens vom Unterricht (bis spätestens 7.45 Uhr) erforderlich! Mündliche Entschuldigungen durch Nachbarskinder oder Geschwister werden, um Missverständnissen vorzubeugen, nicht anerkannt. Nach telefonischer Verständigung ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Bei längerer Krankheit (ab 10 Tagen) oder bei längerer Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Falls ein Kind aus Krankheitsgründen nur am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen soll, darf es, nach vorhergehender Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten (telefonisch oder schriftlich) und wenn es sich um Randstunden handelt, später zur Schule kommen oder früher nach Hause gehen. Findet der Sportunterricht in der 3. und 4. Unterrichtsstunde statt, gehen die Kinder in dieser Zeit in eine andere Klasse.