Das Wichtigste in Kürze
1. Termine für die Schulanmeldung
- 3 Tage im Februar/März je 08:30 Uhr bis 11:15 Uhr (Termine werden rechtzeitig mitgeteilt)
Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten persönlich im Sekretariat der Schule. Die Anwesenheit des Kindes ist nicht erforderlich.
2.Welche Unterlagen sind bei der Anmeldung mitzubringen?
- Geburtsurkunde
- Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung (vom Gesundheitsamt)
- Nachweis über Masernschutz (z.B. Impfausweis)
- Informationen für die Grundschule (vom Kindergarten)
- evtl. Sorgerechtsbeschluss
3. Welche Kinder sind schulpflichtig:
- alle Kinder, die bis zum 30.9.2024 sechs Jahre altwerden
- alle Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden
- auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 01.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden
- auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die ab dem 01.01. des Folgejahres sechs Jahre alt werden
4. Informationen zu vorzeitiger Einschulung oder Zurückstellung
- Anträge auf vorzeitige Einschulung müssen spätestens bei der Schulanmeldung gestellt werden.
- Falls die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüft die Schulleitung den Antrag ggf. unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft, Schulpsychologin/en, Schularzt, Informationen vom Kindergarten. Über eine Zurückstellung des Kindes soll zwischen Schulanmeldung und Schulbeginn entschieden werden.
5. Einschulungskorridor:
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30.September des jeweiligen sechs Jahre alt werden, kann der Einschulungskorridor genutzt werden:
- Die Kinder durchlaufen ebenso wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren.
- Die Schule berät auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst zum drauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
- Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen (Formular wird von der Schule ausgehändigt). Fristverlängerung ist nicht möglich.
- Liegt der Schule bis zum Stichtag keine Erklärung der Eltern vor, wird das „Korridorkind“ zum kommenden Schuljahr (Schuljahr 2024/25) eingeschult (wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen).
- Ziel des Einschulungskorridors: Stärkung des Elternwillens und der Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern
Wichtiges
- Bei der Anmeldung in der Schule haben Sie die Möglichkeit, mit der Schulleitung über eine evtl. Rückstellung oder sonstige Schwierigkeiten zu sprechen.
- Gastschulanträge (wenn Ihr Kind aus besonderen Gründen nicht bei uns eingeschult werden soll, obwohl Sie im Einzugsbereich der Schule liegen), können bei der Schulanmeldung abgegeben werden.
- Bei der Schulanmeldung entscheiden Sie sich: BiLi-Klasse oder Regelklasse, Religion oder Ethik